3.4 Normenkontrolle durch den Verfassungsgerichtshof
Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates
Sachsen hat am 15.11.2013 die bisherige Finanzierung allgemein
bildender freier Schulen für verfassungswidrig
erklärt.
Hier finden Sie Antrag, Urteil und Reaktionen,
aber auch eine Zusammenfassung der wichtigsten Passagen.
Wie eine verfassungskonforme Bezuschussung
konkret aussehen könnte, lesen Sie im nächsten
Punkt.